Europäische Druckgeräterichtlinie PED 2014/68/EU
Bereich QC (Schnellverschlusskupplungen):
Alle Kupplungen werden gemäß Artikel 4.3 der Europäischen Druckgeräterichtlinie PED 2014/68/EU entwickelt und hergestellt. Kupplungen mit Nenndurchmessern von mehr als 25 mm bis einschließlich 32 mm dürfen nicht zum Fördern von flüssigen oder gasförmigen Fluiden der Gruppe 1 (gefährlich) gemäß der Druckgeräterichtlinie PED 2014/68/EU verwendet werden. Kupplungen mit Nenndurchmessern von mehr als 32 mm dürfen nur zum Fördern von flüssigen Fluiden der Gruppe 2 (ungefährlich) gemäß der Druckgeräterichtlinie PED 2014/68/EU verwendet werden. Bei Verwendung mit anderen Medien ist eine Überprüfung durch Schwer Fittings anzufragen.
Stellungnahme Schwer Fittings